Cryp.Trade Capital Ltd. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Crytpocurrency-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte
München, Berlin 08.08.2017
Von der höchsten deutschen Finanzaufsicht, der BaFin, wurde nunmehr entschieden: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen (Cryptocurrencies) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
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