Donnerstag, 10. August 2017

BaFin Entscheidung zu Crpy.Trade

Cryp.Trade Capital Ltd. – BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung der Crytpocurrency-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte


München, Berlin 08.08.2017

Von der höchsten deutschen Finanzaufsicht, der BaFin, wurde nunmehr entschieden: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen (Cryptocurrencies) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Kunden der Handelsplattform ᑕᖇYᑭTᖇᗩᗪᕮᑕᗩᑭITᗩᒪ ᒪTᗪ., denen durch die Abwicklung und fehlende Erlaubnis ein Schaden entstanden ist‼️sollten prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen.🔛Zudem droht weiteren Handelsplattformen in Deutschland, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können, ein ähnliches Schicksal

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https://www.cllb.de/blockchaincryptocurrencies/cryp-trade-capital-ltd-bafin-ordnet-unverzuegliche-abwicklung-der-crytpocurrency-handelsplattform-an-cllb-vertritt-geschaedigte/

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